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Das Heizen mit alten Öl- und Gasheizungen ist nicht nur teuer, sondern auch schlecht für die Umwelt. Ein Heizungswechsel lohnt sich daher unbedingt, denn er senkt Ihre Energiekosten und Emissionen deutlich. Der Wechsel auf zukunftsfähige Heiztechnik wird außerdem durch den Staat mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. So können Sie sich auf bis zu 70%¹ Förderung auf Ihre Investitionskosten freuen. Mit unserem Formular können Sie² ganz leicht Ihre individuelle Förderung für Wohngebäude errechnen.
Immobilie selbst genutzt:
Anzahl Wohneinheiten: 1
Grundförderung
Basisförderung für alle EE-65 % erfüllenden Anlagen
30%
Klimageschwindigkeitsbonus
Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung¹
20%
Wärmepumpenbonus
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder bei Nutzung der Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser
5%
Einkommensbonus
Für alle Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000€
30%
Zuschuss ab 2024

¹ Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise in der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme (65% erneuerbare Energien) mit 30% – weitere 5% Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Heizung (Öl, Kohle, Gasetage, Nachtspeicher) egal welches Alter oder Gas oder Biomasseheizung älter 20 Jahre erhalten Sie zusätzlich 20% Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30% Einkommensbonus. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70% begrenzt.

² Antragsberechtigt: private Hauseigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Kontraktoren

³ 30.000€ für die 1. Wohneinheit (WE), je 15.000€ für WE 2-6, 8.000€ für jede weitere WE

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